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Eine Kleinanzeige aufgeben

Regelndem Spiel

  • LogiVision bietet einen Kleinanzeigenservice für Hilfsmittel für sehbehinderte oder blinde Personen an.
  • Die Transaktion erfolgt direkt zwischen dem Verkäufer (demjenigen, der die Anzeige veröffentlicht hat) und der interessierten Person.
  • LogiVision übernimmt keine Verantwortung für die vom Verkäufer bereitgestellten Informationen.
  • LogiVision bietet in keinem Fall eine Garantie für die verkauften Hilfsmittel.
  • LogiVision wird keine veröffentlichten Hilfsmittel in seinen Räumlichkeiten lagern.
  • LogiVision behält sich das Recht vor, eine Anzeige nicht zu veröffentlichen.
  • Der Verkäufer verpflichtet sich, LogiVision zu informieren, wenn er das Hilfsmittel nicht mehr verkaufen möchte oder ein Verkauf stattgefunden hat.
  • LogiVision behält sich das Recht vor, sein Angebot an Veröffentlichungen zu beenden.

Vorgehensweise zur Veröffentlichung

  • Füllen Sie das untenstehende Formular aus und reichen Sie es ein.
  • Die Anzeige wird in den folgenden Tagen für eine Dauer von 6 Monaten veröffentlicht.



Veröffentlichung einer Kleinanzeige


Wichtig: Die von der IV (Invalidenversicherung) zur Verfügung gestellten Hilfsmittel dürfen auf dieser Seite ohne die ausdrückliche Zustimmung der IV (z.B. für ein sehr altes Gerät) nicht angeboten werden. Beschreiben Sie hier Ihr Feld.

Beim Kauf eines Hilfsmittels kann die AHV einer pensionierten Person eine finanzielle Unterstützung anbieten, die alle 5 Jahre maximal CHF 2'048.-- beträgt, jedoch maximal 75% des Preises des Geräts. Bei der Festlegung des Verkaufspreises ist es korrekt, dass